Neben einer Hauptbeschäftigung darf eine geringfügige Beschäftigung (Minijob) ausgeübt werden.

Hat man keine Hauptbeschäftigung dürfen mehrer geringfügige Beschäftigungen ausgeübt werden. Hierbei ist zu beachten, dass die Entgelte aller Minijobs zusammengerechnet nicht die 400,00 € Grenze überschreiten.

Minijob [54 KB]