Falls Sie Dienstleistungen benötigen, die über die gemäß § 6 Steuerberatungsgesetz hinausgehen, können wir Ihnen einen Steuerberater empfehlen.

Selbstverständlich können wir Ihre Buchhaltungsdaten in verschiedenen Datenexportformaten (z.B. Datev) einem Steuerberater Ihrer Wahl übergeben.

Wir weisen expliziet darauf hin, dass es uns per Gesetz nicht erlaubt ist Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen, Einnahme-Überschussrechnungen sowie alle Arten von Steuererklärungen (mit Ausnahme der Lohnsteueranmeldung) zu erstellen oder steuerliche Beratungen in welcher Form auch immer zu erteilen. Erlaubte Tätigkeiten